Krankenversicherungen – Auslandskrankenversicherung

Krankenversicherungen – Reisedokumente: insbesondere Auslandskrankenversicherung

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Mit einer Auslandskrankenversicherung sind Sie rundum versichert. Eine Auslandskrankenversicherung gehört zum absoluten Notfallset eines Reisenden, bzw. Backpackers oder Flashpackers. In manchen Ländern (z. Bsp. außerhalb der EU, Russland, Zentralasien etc.) ist sie sogar Pflicht. Genaueres folgt etwas weiter unten. Schauen wir uns vorerst den Versicherungsschutz an, welche die meisten Bürger Deutschlands, Österreichs und der Schweiz bereits besitzen.

Gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen:

Hier besteht ein Versicherungsschutz von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr. Dieser Schutz gilt für alle Staaten, mit denen Deutschland, Österreich und die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen hat.

Deutschland hat mit allen Staaten des Europäischen-Wirtschaftsraumes ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Dazu gehört auch die Schweiz. Zusätzlich besteht ein solches Abkommen auch mit EU-Beitrittskandidaten, Australien, Israel, Japan, Südkorea (nicht Nordkorea), Türkei und den USA. Mehr Informationen und Ländern gibt es beim Bundesministerium für Gesundheit unter Versicherungsschutz im Ausland.

Um diesen Versicherungsschutz nun im Ausland nutzen zu können, benötigen Sie eine Krankenversicherungskarte EHIC (vormals Auslandskrankenschein E111) von Ihrer Krankenkasse. Zur Höhe und dem Umfang der Leistungen gibt die Deutsche Versicherungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) in Bonn Auskunft. Dort gibt es auch Merkblätter für Rentner mit Fernweh.

Für die einfache Versicherung ist kein zusätzlicher Versicherungsvertrag notwendig. Dennoch möchte ich einige Dinge zu bedenken geben. Für denjenigen, der lediglich in der EU reist, mögen die folgenden Punkte weniger bedeutend sein. Doch schon außerhalb der EU, trotz Sozialversicherungsabkommen, können sie an Wichtigkeit gewinnen.

  • Es gilt nicht die gesetzliche Krankenversicherung Deutschlands. Die Grundlage des Versicherungsschutzes ist die gesetzliche Krankenversicherung im zu bereisenden Land, z. Bsp. werden Sie in Frankreich in der niedrigsten Stufe der gesetzlichen Krankenversicherung eingestuft. Sie können nicht jeden Arzt aufsuchen oder müssen in Irland eine Zahnarztbehandlung komplett selbst tragen. Der Arzt kann sie demnach als Patient abweisen. Es sei denn, Sie verpflichten sich als Privatpatient bei ihm. Erkundigen Sie sich vor Antritt Ihrer Reise bei Ihrer Krankenkasse, welche Kosten in welcher Höhe diese in einem solchen Fall übernimmt.
  • Von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse werden nur Sachleistungen erstattet, z. Bsp. besuchen Sie in Irland einen Zahnarzt, wird Ihnen nur für die Notbehandlung das Material, welches der Zahnarzt verwendet, erstattet. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Reise bei Ihrer Krankenkasse nach der Eigenbeteiligung.
  • Den Rücktransport muss der Versicherte auch bei schweren Erkrankungen selbst tragen.

Mehr Informationen zur Gesetzlichen Krankenversicherung erfahren Sie beim Bundesgesundheitsministerium und beim Verband der gesetzlichen Krankenkassen (GVK).

Informationen zum Sozialversicherungsabkommen mit Staaten außerhalb der EU.

Private Krankenversicherung:

Wer eine private Krankenversicherung besitzt, kann nicht auf das allgemeine Soziale System der Gemeinschaft zurückgreifen. Er muss eigenverantwortlich handeln. Dies schlägt sich vor allem in seinen Beiträgen, die stark vom Alter des Versicherten abhängig sind, nieder. Da ich selbst nicht privat versichert bin, kann ich hier nur allgemeine Dinge beitragen. Oft besteht ein weltweiter Versicherungsschutz, in den Ländern der EU das gesamte Jahr, außerhalb lediglich einen Monat. Dieser Zeitraum kann gegen Aufpreis verlängert werden. Gleichfalls gegen Aufpreis kann ein Krankenrücktransport hinzugebucht werden. Erkundigen Sie sich hierzu genau bei Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich die Leistungen schriftlich bestätigen.

Weiterführende Informationen gibt es beim Verband der privaten Krankenversicherung.

Reisekrankenversicherung – Auslandskrankenversicherung:

Wie bereits Eingangs erwähnt, ist man mit einer privaten Auslandskrankenversicherung rundum abgesichert. Eine solche Auslandskrankenversicherung kann von jedem abgeschlossen werden, der einen ständigen Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz hat und sich vorübergehend im Ausland aufhalten möchte.

Beachten Sie, dass Leistungen der Auslandskrankenversicherung nur im Ausland gelten. Sobald Sie sich wieder im Heimatland befinden, greift Ihre Gesetzliche Krankenkasse, Ersatzkasse oder private Krankenkasse wieder. (siehe obig) 

Zu den Leistungen gehören:

  • Übernahme ambulanter und stationärer entstandener Kosten bis zu 100 Prozent. Dazu gehören: Sachleistungen, Krankentransport, Rettungsdienste.
  • Notbehandlungen beim Zahnarzt
  • Krankenrücktransport ins Heimatland (Deutschland, Österreich, Schweiz)
  • Überführungskosten im Todesfall ins Heimatland (Deutschland, Österreich, Schweiz)

Zu möglichen Einschränkungen gehören:

  • Höchstgrenzen bei Langzeitverträgen
  • Selbstbeteiligung zwischen 50 und 300 Euro pro Krankheitsfall (Tipp: Diese lohnen sich nicht, da sie den Versicherungsbeitrag nur minimal senken.)
  • Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers (Tipp: Hier hilft der Versicherung eine »Unbedenklichkeitserklärung« des Hausarztes.)
  • Besondere Behandlungsformen
  • Alter des Versicherungsnehmers, ab 55 Jahre interessant, über 65-jährige werden von einigen Gesellschaften nicht mehr aufgenommen. (Tipp: Einen Vertrag vor dem 55. Lebensjahr  mit automatischer Vertragsverlängerung abschließen und nicht mehr kündigen bis man sicher ist, nicht mehr reisen zu wollen oder zu können. Bei Vertragsabschluss ist der Versicherer darauf anzusprechen, ob es ein Höchstalter gibt, wenn der Vertrag ohne Unterbrechung fortgeführt wird. Alles schriftlich fixieren.)

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Welche Versicherungsarten zur Auslandskrankenversicherung werden angeboten:

Kurzzeitpolice: Sie wird für einmalige Reisen von 42 bis 60 Tage abgeschlossen. Sie gilt einmalig und kann in Kombination für die ganze Familie abgeschlossen werden. Kaum Preisgünstiger als die folgende Jahrespolice.

Jahres- bzw. Dauerpolice: Sie wird bei abgeschlossen, wer jedes Jahr einen Urlaub bis zu 42 bzw. 60 Reisetagen durchführt. Die Familie kann oft preiswert mitversichert werden, sofern die Familie gemeinsam verreist. Wenn die Familie zur gleichen Zeit in unterschiedliche Länder verreisen möchte, empfiehlt sich für jedes Familienmitglied eine Extraversicherung dieser Art. Beruflich bedingte Reisen können bei dieser Police oft ohne Aufpreis mitversichert werden. Bedingt geeignet für work and travel Reisende. Die Jahresbeiträge liegen bei 8 bis 20 Euro im Jahr.

Einzelpolice oder Langzeitversicherung: Diese Art ist bei Langzeitreisen sinnvoll, z. Bsp. Globetrotter, Rentner, Berufstätige im Ausland. Bei der Einzelpolice wird in der Regel Tag genau abgerechnet, was sich in der Prämie niederschlägt. Die Prämien sind wiederum abhängig vom Alter, von Vorerkrankungen, der Reisedauer bzw. dem Reiseland. Manchmal gibt es auch unterschiedliche Beiträge für das jeweilige Geschlecht. Bei der Einzelpolice unterscheidet man zwischen Vollkostentarif und Restkostentarif. Beim Vollkostentarif übernimmt die Auslandskrankenversicherung sofort und unabhängig von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse alle angefallenen Kosten. Im Restkostentarif, der kaum merklich günstiger als der Vollkostentarif, wird erst der verbleibende Krankenposten gezahlt, wenn die gesetzliche Krankenversicherung bereits gezahlt hat. Ein sehr umständlicher und zeitraubender Tarif.

Der größte Vorteil der Einzel- bzw. Langzeitpolice besteht darin, des handelt sich um Vollversicherungen. Das bedeutet, der Reisende, kann seine gesetzliche bzw. private Krankenversicherung auf »ruhend« stellen lassen. Während eine gesetzliche Verpflichtung seitens der gesetzlichen Krankenkassen besteht, den Versicherungsnehmer nach Rückkehr in sein Heimatland (Deutschland, Österreich, Schweiz) wieder aufzunehmen, gibt es diese für eine Verpflichtung zur »ruhend« Stellung der Krankenkasse nicht. Auch bei einer privaten Krankenkasse besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Wiederversicherung, allerdings nur zum Basistarif, welcher in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse gleich kommt. Geeignet ebenfalls für work & travel und viel Reisende bzw. digitale Nomaden.

Tipp: Vereinbaren Sie mit Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse ein »sofortiges Wiederaufleben«, ohne Wartezeiten, zum alten Tarif der Versicherung bei der Rückkehr ins Heimatland. Beachten Sie hierbei, dass Sie das Aufleben bei Ihrer Krankenkasse anzeigen müssen, damit Ihr Versicherungsschutz wieder greift. Es ist also sinnvoll eine in Deutschland verbleibende Person Ihres Vertrauens zu bestimmen, welche dies für Sie erledigen wird, sofern Sie dies nicht oder nicht mehr selbst tun können, z. Bsp. Koma, schwerste Verletzungen etc.

Im Zusammenhang mit Langzeitversicherungen fällt oft der Begriff Anwartschaftsversicherung. Während diese Versicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht notwendig ist (gesetzlicher Anspruch auf Wiederaufnahme), ist sie bei privaten Krankenkassen überlegenswert, sofern der Versicherungsnehmer zu seinen alten Versicherungsbedingungen versichert sein möchten. Dennoch sollte man als gesetzlich Versicherter diese nicht gleich abweisen, denn die Krankenkassen unterscheiden wie die Anwartschaftsversicherung auch zwischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung, siehe Bundesgesundheitsministerium. Sollte Ihr Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Krankenkasse während Ihres Auslandsaufenthaltes auslaufen, besteht eine fünfjährige Wartezeit auf den erneuten Versicherungsschutz. Diesen kann man durch eine Anwartschaftsversicherung ausschließen. Achten Sie vor dem Abschluss darauf, dass keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach den Bedingungen.

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Tipps und Entscheidungshilfen zur Auslandskrankenversicherung:

Vergleichen Sie nicht nur die Versicherungsprämien miteinander, welche oft um mehrere 100 Euro auf das Jahr hoch gerechnet differieren können. Beziehen Sie immer die Leistungen mit in Ihren Vergleich ein. Achten Sie vor Abschluss darauf, dass alle Ihre Reiseländer mit eingeschlossen sind, oft gibt es Extragebühren für USA, Kanada oder Australien, Neuseeland. Schauen Sie sich auch eventuelle Paketpreise an. Die Auslandskrankenversicherung wird auch in Kombination mit einer Reisehaftpflichtversicherung und oder Reiseunfallversicherung angeboten. Beide Versicherungen bieten oft keinen höheren Schutz, da jeder Mensch mindestens, egal ob er reist oder nicht, eine Haftpflichtversicherung besitzen sollte. Zumeist besteht auch eine Unfallversicherung (Ist man zum Beispiel Mitglied in der VERDI oder anderen Gewerkschaften, so hat man oft eine Freizeitunfallversicherung inklusive.)  Bei einer Freizeitunfallversicherung gilt es zu prüfen, ob eine Reiseunfallversicherung oder gleich eine reine Unfallversicherung sinnvoll ist. Wenn vorhanden, ist auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu prüfen.

Woran ist noch zu denken:

  • Sind Vorerkrankungen eingeschlossen, sonst mit verankern, meist gegen Aufpreis. Keine Vorerkrankungen verschweigen, sonst kann es möglich sein, dass die Versicherung nicht zahlt. Zu den Vorerkrankungen zählen auch chronische Erkrankungen, z. Bsp.: Diabetes, Blutdruck etc.
  • Bei automatischer Verlängerung achten Sie unbedingt darauf, dass keine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet.
  • Nachleistungspflicht. In den Versicherungsbedingungen sollte stehen, dass die Kosten bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit des Versicherten auch bei Überschreitung der Reisedauer in vollem Umfang übernommen werden.

Krankenrücktransport:

Ein sehr wichtiges Kriterium bei einer Auslandskrankenversicherung ist der Krankenrücktransport. Nach Möglichkeit sollte in der Police der Vermerk: »medizinisch sinnvoll bzw. vertretbar« aufgenommen werden. Sollte hier dennoch lediglich »medizinisch notwendig« aufgenommen worden sein, so sollte sich der Reisende, bzw. Backpacker keine Sorgen machen. Im Anspruchsfall weisen Sie einfach Ihre Versicherung darauf hin, dass die Auslandskrankenversicherung in diesen Fall des Rücktransportwunsches (Abgesprochen mit den Arzt vor Ort: Transportfähigkeit) nur diesen bezahlen muss, für die weiteren Behandlungskosten springt im Heimatland wieder die jeweilige Krankenkasse ein. Dieses Argument wirkt fast immer. Auf keinen Fall sollte eine Begrenzung der Kosten seitens der Versicherung im Rücktransportfall eingegangen werden, da Sie als Tourist selbst keinen Überblick über eventuell auftretende Kosten im Reiseland besitzen, gar vorher einholen können. Sparen Sie hier also nie.

Was ist zu tun im Krankheitsfall?

Rückflug: Der Wunsch nach einem Rückflug ins Heimatland, besonders wenn ein längerer Aufenthalt im Krankenhaus unvermeidbar ist, in eine vertraute Umgebung zu gelangen, wächst im Krankheitsfall sehr schnell. Viele Reisende, bzw. Backpacker fühlen sich im Ausland oft schnell ausgeliefert. Dies kann viele Gründe haben:

  • Die Verständigung aufgrund eigener mangelnder Sprachkenntnisse fällt schwer.
  • Der Umgang mit den Patienten, bzw. die Gepflogenheiten unterscheiden sich von den Gewohnheiten im Heimatland: z. Bsp. müssen Sie sich in russischen Krankenhäusern vor allem außerhalb der Metropolen Moskau und St. Petersburg um Ihre Essensversorgung selbst kümmern.
  • Dies geht oft einher mit dem Misstrauen gegenüber den Ärzten und Medikamenten. Das muss nicht stimmen: z. Bsp. wurden zu Sowjetzeiten, oft heute noch, viele Ärzte beim Militär ausgebildet. (Einer der sehr wenigen positiven Aspekte, welche ich dem Militär abgewinnen kann.) Ein Kollege von mir erkrankte bei einer Reise 2008 in Russland. Diagnose: Gürtelrose (Herpes Zoster – eine Viruserkrankung). In Deutschland war er deshalb schon jahrelang in Behandlung. Sie trat immer wieder auf. In einem russischen Krankenhaus wurde er 14 Tage lang behandelt. Seither ist er nicht wieder an Gürtelrose erkrankt. Er musste lediglich die Medikamente (damals 400 Rubel) bezahlen, alles andere blieb kostenlos.
  • Ein nicht zu unterschätzender Faktor ist der Kontakt zur eigenen Familie.

Informationsquellen:

Rückflug, Krankenrücktransport selbst organisieren:

  • Organisation einer Bescheinigung für die Fluggesellschaft, dass Sie selbständig reisen können, bzw. transportfähig sind.
  • Einen selbst organisierten Rückflug, bzw. Krankenrücktransport sollte man nur vornehmen, wenn Ihre heimatliche Krankenversicherung sofort gilt oder bei einer Anwartschaftsversicherung diese sofort wieder auflebt.

Rückflug, Krankenrücktransport über die Versicherung:

  • Versicherung verständigen (Notrufnummer vor Abreise notieren!) Angaben: Personalien, Krankengeschichte, Diagnose, Adresse, Telefonnummer des behandelnden Arztes im Reiseland
  • Begründung des Krankenrücktransportes: durch Vorerkrankungen, Risikofaktoren, Telefonnummer des Hausarztes (vor Reiseantritt informieren) in Deutschland
  • Positive Entscheidung des behandelnden Arztes am Reiseort über Transportfähigkeit
  • (darauf hinweisen, dass ihre Krankenkasse in Deutschland nach erfolgtem Rücktransport für weitere Behandlungskosten aufkommt)

Danach organisiert die Versicherung alles weitere.

Was ist zu tun im Versicherungsfall?

  • Versicherung verständigen (Notrufnummer vor Abreise notieren!) Angaben: Personalien, Krankengeschichte, Diagnose, Adresse, Telefonnummer des behandelnden Arztes im Reiseland
  • Niemals den Reisepass o. ä. als Sicherheit hinterlegen!
  • Vor medizinischen Eingriffen, Bluttransfusionen etc. unbedingt mit einem Arzt Ihrer Reisekrankenversicherung sprechen.
  • gleiches gilt für Unterschriften, wenn Sie das Dokument nicht verstehen
  • keine Kostenübernahmen, Schuldanerkenntnisse unterschreiben
  • Rechnungen und Quittungen aufbewahren, Packungen mit Preisangaben aufheben. Von allem Kopien anfertigen und an Ihre Auslandskrankenversicherung möglichst mit Einschreiben per Rückschein senden. Achten Sie auf Fehler in den Rechnungen etc., da Versicherung sonst nicht zahlt. 

Mehr zum Thema Notsituationen:  Notfallausrüstung – Checkliste – nicht nur für Backpacker


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16 thoughts on “Krankenversicherungen – Auslandskrankenversicherung”

  1. Ich wusste gar nicht, was alles zu einer Auslandskrankenversicherung gehört. Wenn Krankentransporte und Rettungsdienste übernommen werden, gilt das für Taxis oder auch für Flugzeuge? Aber ich bin sehr froh, dass man auch einen Krankenrücktransport in das Heimatland beantragen kann.

    1. Vielen Dank Kathi Seibert,
      Antwort siehe eine Antwort davor. Flugzeuge und Taxis zählen auch dazu. Wobei das Taxi oft verauslagt werden muss. Allerdings, das Taxi vom Heimatflughafen nach Hause oder ins Krankenhaus kann nicht über die Auslandskrankenversicherungen geltend gemacht werden, hier hilft nur die Inlandskrankenkasse zu fragen, wie viel sie trägt. Zuzahlungsbeträge bis zu einer gewissen Höhe werden nie erstattet. (siehe obig unter: Gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen)
      Beste Grüße Jan

  2. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Krankenversicherungen. Meine Tante muss regelmäßig Dialysefahrten unternehmen und nutzt einen speziellen Taxiservice. Gut zu wissen, dass die gesetzliche Krankenkasse nur Sachleistungen im Ausland erstattet.

    1. Vielen Dank Hanna Adams,
      ganz spezielle Fragen kann ich nicht beantworten, da ich kein Versicherungsmakler o. ä. bin. Ich vergleiche selbst nur. Inlandskrankenkassen gelten nur im Heimatland. Es gibt oft Verträge einzelner Kassen mit dem Ausland, wo einige Leistungen übernommen werden (z. Bsp. EU, nicht Schweiz). Diese Leistungen sind sehr eingeschränkt, müssen verauslagt werden und werden später von der Krankenkasse erstattet. Die Auslandskrankenversicherung trägt die Kosten (je nach Leistung) bis der Reisende wieder im Heimatland ist, danach springt wieder die Inlandskrankenkasse ein. (siehe obig unter: Reisekrankenversicherung – Auslandskrankenversicherung)
      Beste Grüße Jan

  3. Vielen Dank für die Informationen zur Krankenversicherung. Ich suche nach Krankenversicherungsoptionen, die Dienstleistungen für Patientenreisen beinhalten. Ich werde diese Informationen berücksichtigen, wenn ich nach einer Patientenreise suche.

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