Wissenswertes zur Mongolei: Einreisekarte – Auslandskrankenversicherung – Visum – Zollerklärung – Grenzzonenschein
Ob als Reisender, Backpacker, Flashpacker, Urlauber oder schlicht Weltenbummler, viele möchten sich ihren Traum erfüllen, einmal die Freiheit der unbegrenzten Weite im Lande des Dschingis Khan zu genießen. Bevor Sie nun Ihren Urlaub genießen können, gilt es einige Formalitäten zu erledigen. Für die Mongolei benötigt man als Ausländer ein Visum. Diese Hürde ist leicht selbst zu erledigen.
Mongolei Visum: Checkliste alle benötigten Dokumente
- Gültiger Reisepass und oder Kinderpass (mindestens noch 6 Monate nach Reiseende und zwei freie Seiten), kein Personalausweis
- Passbild (biometrisch im Format 3,5 x 4,5 cm oder 4 x 6 cm, ohne Rand)
- Visumantrag (per Post oder über einen Dienstleister)
eventuell noch benötigt:
- notarielle Beglaubigungen (z. Bsp. als Elternteil allein mit Kind unterwegs, ihr Kind reist allein in der Mongolei, Selbständig oder Freiberufler)
- Nachweis von auf das Konto der Botschaft überwiesenen Visagebührenaisen
- als Einschreiben frankierter Umschlag für die Rücksendung per Post
- Auslandskrankenversicherung
- Garantierte Rückkehreinwilligung (Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die bezahlte Hin- und Rückreise)
- Offizielle Einladung (bekräftigt durch die mongolische Immigrationsbehörde)
was ist noch wichtig bei der Einreise in die Mongolei:
- Zollerklärung
visafrei in die Mongolei
Zur Einreise als Tourist mit einer Aufenthaltsdauer von maximal 30 Tagen:
- seit 1. September 2013 – Inhaber eines deutschen Reisepasses mit eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten ab dem Ausreisedatum
- Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
- weitere Informationen bei der Mongolischen Botschaft
Visumantrag: per Post über einen Dienstleister
Sie haben alle Unterlagen (siehe Checkliste benötigte Dokumente ganz oben) zusammen, dann steht einem Visumantrag nichts mehr im Weg.
Vorab ein paar allgemeine Hinweise:
- Es wird nur ein gültiges Visum in einen Pass eingetragen, sollte sich dort noch ein gültiges befinden, so wird dies geschlossen.
- Das Visum sollte bei der geplanten Ausreise noch zwei Tage gültig sein. (Zugverspätungen, Flugverspätungen, notwendige Arztbesuche in der Mongolei etc.)
- Überprüfen Sie die Visa gleich nach Erhalt. Stimmen alle Angaben: Passnummer, Geburtstag, Name, die Daten für die Ein- bzw. Ausreise. So können Sie dies noch korrigieren lassen.
- An den Grenzen werden keine Visa ausgestellt
- Ein Visum kann frühestens 6 Monate vor Reiseantritt beantragt werden. Sollte aber spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt beantragt werden.
Wo kann ich das Visum für die Mongolei beantragen?
Botschaft der Mongolei in:
- Deutschland: Botschaft der Mongolei, Dietzgenstraße 31, 13156 Berlin (Niederschönhausen), Tel. 030 – 474 806 – 0, Fax. 030 – 474 806 – 16 Konsularabteilung: Tel. 030 – 474 806-20, Fax 030 – 474 806-26, Handels & Wirtschaftsabteilung: Tel. 030 – 474 806-17, Botschaft der Mongolei
- Honorargeneralkonsul der Mongolei, Eschersheimer Landstr. 60, 60322 Frankfurt am Main, Tel. 069 – 153 096 0, Fax: 069 – 153 096 66, Amtsbezirk: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen
- Honorarkonsul der Mongolei, Reitmorstraße 15, 80538 München, Tel. 089 – 210 249 10, Fax 089 – 210 249 19, Amtsbezirk: Bayern und Baden-Württemberg
- Honorarkonsul der Mongolei, Hermann-Kausen-Straße 38, 50737 Köln, Tel. 0221 – 1 30 15 97, Fax 0221 – 1 30 16 26, Amtsbezirk: Nordrhein-Westfalen
- Honorarkonsul der Mongolei, Dittrichring 18-20, 04109 Leipzig, Tel. 0341 – 241 587 888, Fax 0341 – 960 61 40, Amtsbezirk: Sachsen
- Schweiz: Mongolische Botschaft, Mission Permanente de la Mongolie, 4, Chemin des Mollies, 1293 Bellevue/GE, Tel. (+41) – 22 – 774 19 74, Fax (+41) – 22 – 774 32 01
- Österreich: Botschaft der Mongolei, Fasangartengasse 45, 1130 Wien, Tel. (+43) – 1- 535 28 07 -11, -12, -13, -17, Fax. (+43) – 1 – 535 28 07 20
- Honorary Consul of Mongolia, Auhofstraße 65, 1130 Wien, Tel. (+43) – 1 – 877 37 33, Fax (+43) – 1 – 877 37 33 40
Botschaften in der Mongolei:
- Deutsche Botschaft, Negdsen Undestnij Gudamj, 210613 Ulaanbaatar (Ulan Bator), Tel. 11 – 32 33 25, 32 39 15, 32 09 08, Fax: 11 – 32 39 05
- Österreichische Vertretung, Honorarkonsulat Khan-Uul Bezirk, Chinggis avenue,”Erel-Group’s”, Gebäude, Khan-Uul Bezirk, Ulaan Baatar, Tel. und Fax: (+976) 11 – 324 804, keine Visa-Befugnis. Internet Kontakt über Botschaft in Peking
- Schweizer Konsulat, Chingeltei District, 4th Khoroo, Diplomatic Complex 95, Entrance 4, door 36, Ulan Bator, Tel.: 11 – 33 14 22, Fax: 11 – 33 14 20, keine Visa-Befugnis, Internet Kontakt über Botschaft in Peking
Visaantrag stellen
Sie haben alle benötigten Unterlagen (siehe ganz oben) zusammen, dann können Sie den Visumantrag ausfüllen.
- Antragsformular für ein mongolisches Visum (vollständig ausfüllen und unterschreiben) Antragsformulare gibt es bei der Botschaft der Mongolei in englisch und deutsch.
- Reisepass (mindestens noch 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig)
- ein Passbild
- falls per Post übersendet, legen Sie einen Rückumschlag für Einschreiben etc. bei. (Wenn Sie mehrere Passe in einem Umschlag an die Botschaft senden, so legen Sie so viele Rückumschläge, ausreichend frankiert, für Einschreiben bei, wie Sie Passe einsenden.)
Visagebühren (bitte Kopie der Überweisung beilegen). - Wird ein Visa für länger als 30 Tage beantragt, benötigen Sie eine Genehmigung durch die Ausländerbehörde der Mongolei. Diese Genehmigung ist durch den Gastgeber einzuholen. Diese Einladung kann auch durch ein Reisebüro beschafft werden.
Wie lange dauert es, ein Visum zu erhalten?
Die normale Bearbeitungszeit bei den Mongolischen Botschaften liegt zwischen 5 und 7 Werktagen. Für besonders eilige Reisende kann der Bearbeitungsprozess gegen eine entsprechende Gebühr auf 24 bzw. 48 Stunden beschleunigt werden. Aus diesen genannten Gründen sollten Sie mit der Beantragung mindestens 4 Wochen vor Reiseantritt beginnen.
Genauere Auskünfte gibt die Botschaft der Mongolei.
Welches Visum benötige ich?
Die Mongolei unterteilt Visa in elf Kategorien. Diese Angaben werden von der Botschaft auf dem Visa im Pass vermerkt. Reisende, welche in Deutschland, Österreich und der Schweiz bei einem Reiseveranstalter oder direkt bei der Botschaft ein Visa beantragen, werden automatisch eingestuft, wenn sie den Zweck ihrer Reise angeben.
Wer sich bereits im Ausland befindet und kurzfristig ein Visum für die Mongolei benötigt, kann dies bei jeder ausländischen Vertretung der Mongolei tun. Um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen, ist es ratsam, sich die gewünschte Kategorie einzuprägen und diese zu verlangen.
Kategorie | Bedeutung |
Diplomaten (D) |
|
Offizielle Personen (A) |
|
einfache Personen (E) (T) |
ausländischer Investor |
einfache Personen (E) (O) |
ausländischer Bürger, der eine Nichtregierungsorganisation oder eine internationale humanitäre Organisation besucht |
einfache Personen (E) (B) |
ausländischer Bürger mit Arbeitserlaubnis zur Arbeitssuche |
einfache Personen (E) (S) |
ausländischer Bürger mit Arbeitserlaubnis ist verpflichtet zu studieren oder zu arbeiten |
einfache Personen (E) (J) |
Reisevisum / Touristenvisum |
einfache Personen (E) (HG) |
ausländischer Staatsbürger, der im Rahmen eines Arbeitsvertrags angestellt ist (Dienstreisende) |
einfache Personen (E) (SH) |
ausländischer Staatsbürger, der zu einer religiösen Organisation kommt oder in einer religiösen Einrichtung wohnt |
einfache Personen (E) (TS) |
ausländischer Staatsbürger mit Migrationsbewilligung in der Mongolei. |
einfache Personen (E) (H) |
ausländischer Staatsbürger, der privat mit privater Einladung in der Mongolei lebt |
Wenn Sie die Mongolei zwischenzeitlich verlassen möchten, um ein Nachbarland zu besuchen, benötigen Sie ein Visum mit zweifacher (Double Entry) oder mehrfacher Einreise (Multiple Entry). Dieses Visum ist nur über den klassischen Weg der jeweilig zuständigen Botschaft möglich.
Geschäftsvisum und Firmenangestellter:
Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers im Original über das Beschäftigungsverhältnis (Position, persönliche Daten, monatliche Gehalt, Dienstreiseersuchen des Angestellten, Adresse des Arbeitgebers, der Firma) des Angestellten auf Firmenpapier.
wichtige zusätzliche Unterlagen:
- Reise- und Kostenübernahmebestätigung der beauftragenden deutschen Firma. Angaben zum Grund und die Dauer der Reise.
- Einladungsbestätigung von der mongolischen Immigrationsbehörde bei Reisen mit einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen.
- Einladung der mongolischen Firma muss bei der jeweiligen Botschaft der Mongolei vorgelegt werden.
Selbständig:
Für Selbständige gilt, wer bei einem deutschen Reiseveranstalter bucht, lässt sich ein Garantieschreiben des Veranstalters zur Rückkehrwilligkeit ausstellen. Alternativ können sie diese auch durch einen aktuellen Kontoauszug (mindestens 2000 Euro Guthaben), Registrierung der eigenen Firma, Gewerbeanmeldung (im Original und einer einfachen Kopie oder notariell beglaubigt und einer einfachen Kopie), dem Nachweis über Wohneigentum, einem beglaubigtem Grundbuchauszug oder den aktuellen Steuerbescheid (kein Schreiben vom Steuerberater) nachweisen. Ein selbst aufgesetztes Schreiben zur Bekundung der Rückkehrwilligkeit allein genügt nicht.
Reisen mit Kind – Mongolei Visum für Kinder?
Kindereinträge in Ihrem Reisepass sind seit dem 26. 06. 2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Kinder benötigen ein eigenes Visum. Die Beantragung verläuft wie bei Erwachsenen (siehe oben).
Sofern lediglich ein Elternteil mit dem Kind unterwegs ist muss eine Genehmigung des nicht mitreisenden Elternteils vorliegen, damit die Verantwortung für Ihr Kind während der Reise auf dem Mitreisenden Elternteil liegt.
Was kostet ein Visum?
Die Visakosten für die Mongolei sind sehr übersichtlich:
Reise bis 30 Tage: Einmalige Ein- und Ausreise 60,- Euro, Zweifache Ein- und Ausreise 90,- Euro
Reise länger als 30 Tage: Einmalige Ein- und Ausreise 60,- Euro, Mehrmalige Ein- und Ausreise bis 90 Tage 100,- Euro, Mehrmalige Ein- und Ausreise bis 180 Tage 110,- Euro, Mehrmalige Ein- und Ausreise bis 360 Tage 130,- Euro
Transitvisa: Einmalige Durchreise 55,- Euro, Zweifache Durchreise 60,- Euro, Mehrfache Durchreise 65,- Euro
Die Gebühren sind im Voraus per Überweisung zu zahlen. Es werden keine Schecks und Kreditkarten angenommen. Bei Reisebüros oder einem Visaservice ist mit einer Bearbeitungsgebühr von 15 bis 30 Euro zu rechnen.Visaverlängerung
Hinweis: Das Visum sollte bei der Einreise schon einen Tag und bei der Ausreise noch zwei Tage gültig sein.
Mongolei Einreise und Ausreise über Land:
Wenn Sie über den Landweg in die Mongolei einreisen möchten, so ist dies nur über den klassischen Weg der Visa-Beschaffung möglich.
Mögliche Grenzübergänge von Russland:
- Altanbulag (Алтанбулаг) (Selenge Aimag), täglich von 8 bis 19 Uhr
- Tsagaannuur (Цагааннуур) (Bayan Ölgii Aimag), täglich von 9 bis 18 Uhr
- per Zug nach Sukhbaatar (geöffnet nach Fahrplan) siehe Transsibirische Eisenbahn
Mögliche Grenzübergänge von China:
- Zamyn-Üüd (Замын-Үүд) / Ereen (Dorno Aimag), täglich von 9 bis 19 Uhr
- per Zug nach Zamyn-Üüd (Замын-Үүд) / Ereen
Visumverlängerung
In der Mongolei ist eine einmalige Visa-Verlängerung bis zu 30 Tagen möglich.
- Central office of Immigration of Mongolia, 10th khoroo, Khan-Uul district, Ulaanbaatar, Tel. (+976) – 1800 1882
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Grund der Verlängerung
- ausgefülltes Anmeldeformular
- Passbild (biometrisch im Format 3,5 x 4,5 cm oder 4 x 6 cm, ohne Rand), nicht älter als sechs Monate
- Kopie der Reisepass-Seiten, deutlich sichtbar: Passnummer, Ausstellungsdatum, Ablaufdatum, Name, Geburtsdatum, Stempel der mongolischen Behörden bei Ihrer letzten Einreise in die Mongolei und das Visum
- gültiger Reisepass
Einreisekarten – Anmeldepflicht, Registrierungspflicht nach Einreise
Für ausländische Bürger besteht eine Anmeldepflicht nach der Einreise und eine Abmeldepflicht vor der Ausreise (mit deutschen Reisepass nach Ablauf der Visafreien Zeit). Die An- bzw. Abmeldepflicht kann mit Vollmacht dem Reiseveranstalter bzw. dem Organisator übertragen werden. Der Anmeldepflicht muss innerhalb einer Woche bei der mongolischen Immigrationsbehörde nachgekommen werden. Adresse: Central office of Immigration of Mongolia, 10th khoroo, Khan-Uul district, Ulaanbaatar, Tel. (+976) – 1800 1882, geöffnet Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr, Kosten: 1000 Tugrik
Einreisekarte
Die Einreisekarte wird vor der Grenzüberschreitung zur Mongolei ausgefüllt.
- Nachname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geschlecht: Kreuz oben = Mann, Kreuz unten = Frau
- Staatsangehörigkeit
- Pass-Nummer
- Visa-Nummer: Diese befindet sich in der oberen Zeile ihres Visa im Pass.
- Registriernummer für Mongolen: ist frei zu lassen
- Kinder: Anzahl (Kinder müssen zusätzlich eine eigene Karte ausfüllen.) erste Zeile: Familienname, zweite Zeile: Vornamen (bei mehreren Kindern, nur den Rufnamen angeben), dritte Zeile, erstes Feld: Nr. siehe Punkt 7, dritte Zeile, zweites Feld: Nr. siehe Punkt 6
- Gültigkeit des Visa: Kreuz für… weniger als 30 Tage, weniger als 90 Tage, mehr als 90 Tage
- Grund der Reise: hierbei sind lediglich vier Punkte interessant (bitte ankreuzen): erste Spalte, zweiter Punkt: Tourist, erste Spalte, dritter Punkt: als Student (hierbei wird eine Einladung der Universität in der Mongolei benötigt), erste Spalte, vierter Punkt: Arbeit (hier wird eine Arbeitsbescheinigung eines mongolischen Arbeitgebers benötigt), zweite Spalte, zweiter Punkt: Transitreisende
- Flugnummer des Fluges, dies steht auf ihrem Ticket (bei Zug, Auto etc. frei lassen, wird ausgefüllt bei Passkontrolle)
- Tag der Einreise
- Mongolische Adresse: je nach dem, Touristikunternehmen, Arbeitgeber, Studentenwohnheim etc. Haben Sie unter Punkt 11 Transit angekreuzt, so ist dieses Feld zu streichen.
- Ihre Unterschrift
Zollerklärung
Mit dem abgebildeten Beispiel (Einreisedeklaration) sollte es keine Probleme geben.
Vorderseite:
Es ist lediglich darauf zu achten, das man die Kreuze richtig setzt:
- 1. Name, Vorname, zweiter Vorname (wenn im Pass eingetragen)
- 2. Passnummer
- 3. Nationalität
- 4. Woher und Wohin
- 5. Grund der Reise: erstes Kreuz bei Geschäftsreise, zweites Kreuz bei Privatreise
- 6. Haben Sie Pflanzen dabei? Nein (Zweites Kästchen ankreuzen) ankreuzen und wirklich keine dabei haben.
- 7. Haben Sie Tiere dabei? Nein (Zweites Kästchen ankreuzen) ankreuzen und wirklich keine dabei haben.
- 8. Ausländische Währungen eintragen. erste Spalte = Währungskürzel, zweite Spalte ist zweigeteilt, erster Teil = Anzahl in Ziffern, zweiter Teil = Anzahl in Worten. Sind Sie des mongolischen nicht mächtig, füllen Sie das Formular lieber in ihrer Muttersprache aus.
- 9. Gegenstände aus Edelmetall: Goldschmuck, Silberschmuck, Platin etc., erste Spalte in Worten, zweite Spalte in Zahlen
Rückseite:
- 10. Anzahl der Gepäckstücke, welche Sie bei sich haben.
- 11. Tabelle bleibt frei, diese ist für den Zoll.
- 12. Tabelle bleibt frei, diese ist für den Zoll
- 13. bleibt frei, nur für den Zoll
- 14. Anzahl der Gepäckstücke, welche Sie sich in die Mongolei geschickt haben.
unten: Datum und Unterschrift
Wie für die meisten Länder gilt das Übliche: keine Antiquitäten, Drogen, Waffen, Kunst. Jagdtrophäen können nur mit Genehmigung der Zollbehörde ausgeführt werden. Bei den Devisen ist darauf zu achten, dass man weniger ausführt, als man eingeführt hat. Die Verzollungsfreigrenze liegt derzeit bei 10000 Euro. Weitere Informationen erhalten Sie bei der mongolischen Zollbehörde.
Ganz wichtig: lassen Sie sich diese Erklärung unbedingt abstempeln, bei der Ausreise ist das abgestempelte Exemplar unbedingt vorzuweisen. Wenn Sie kein Exemplar bei der Ausreise besitzen, müssen Sie alle Devisen in Tugrik tauschen oder abgeben, wenn die Zöllner es verlangen. Wenn Sie nach Russland einreisen, ist das vertretbar, da sie Tugrik in Ulan Ude in Rubel tauschen können. In allen anderen Ländern ist das Geld wertlos.
Grenzzonenschein
Ein Grenzzonenschein ist notwendig, wenn man sich als Reisender in die Nähe der russischen oder chinesischen grenze begibt. Dieses Papier bekommt man bei der Ausländerbehörde beim Ministerium für Justiz. Das Büro befindet sich in Ulan Bator in der Nähe der Friedensbrücke. (Tel.: 32 57 96 oder 32 40 58) Weiterhin kann man das Papier im zentralen Büro der Grenzbehörden erhalten. Das Büro befindet sich in Ulan Bator in östlicher Richtung in der Nähe des Militär-Museums. Um dieses Papier zu erlangen benötigt man einen schriftlichen Antrag (bekommt man im Büro), einen gültigen Reisepass und ein gültiges Visum. Zusätzlich ist eine genaue Reiseroute innerhalb der 100 km Zone notwendig. Der Preis liegt bei 100 Euro (Stand: 2018). Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. (Tel.: 26 72 59 oder 45 25 99). Sie können sich aber auch an ein mongolisches Reisebüro wenden, welche Ihnen diese Papiere beschaffen. Weitere Informationen gibt es bei der mongolischen Einwanderungsbehörde.
Die Grenzwärter patrouillieren in der 100 km Zone und schicken jeden Touristen zurück, welcher den Grenzzonenschein nicht vorweisen kann. Weitere Information befinden sich auf der Seite der mongolischen Grenzschutzbehörde.
Auslandskrankenversicherung
Alle Staatsbürger der Schengen Staaten müssen (außer Touristen Visa) einen Krankenversicherungsnachweis in Form einer Auslandskrankenversicherung erbringen. Sie kontaktieren Ihre Versicherung und lassen sich eine durch Ihr Versicherungsunternehmen beglaubigte Kopie Ihrer Police, mit dem Zusatz: „gültig für die Mongolei“ geben. Das Ausstellungsdatum der Kopie muss mit dem Reisejahr übereinstimmen.
Folgende Angabe müssen deutlich ersichtlich sein: Datum des Abschlusses der Versicherung, Nummer der Versicherung, Personalien des Versicherten und Versicherungsunternehmens, Gültigkeitsdauer (muss den gesamten Zeitraum der Reise abdecken), Liste der versicherten Leistungen (mindestens Krankenrücktransport, Überführung im Falle eines Todes), Deckungssumme über 30000 Euro, Gültigkeitsraum auf dem Gebiet der Mongolei und Unterschrift des Versicherers.
Hinweis: Auch, wenn kein Zwang zu einer Auslandskrankenversicherung besteht, sollten Sie darauf nicht verzichten.
Garantierte Rückkehreinwilligung
Sofern Sie in einem angestellten Arbeitsverhältnis stehen, genügt der Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen. (Für ein Touristen Visa nicht notwendig) Diese Belege können Sie in Form einer Verdienstbescheinigung oder der Urkunde über den Besitz von Wohneigentum tun.
Studenten weisen ihre Rückkehrwilligkeit entweder durch ihren Studentenausweis, Immatrikulationsbescheinigung oder BAFöG-Bescheid nach.
Arbeitssuchende, Hausfrauen, -männer legen entweder einen aktuellen Kontoauszug (mindestens 1000 Euro Guthaben), eine Bescheinigung über den Bezug von Arbeitslosengeld oder Haushaltsgeld vor.
Bei Rentnern genügt der Rentner-Ausweis oder Rentenbescheid. Achten Sie als Rentner auf gesonderte Bedingungen bei der Auslandskrankenversicherung.
Sofern Sie eine Reise bei einem deutschen Reiseveranstalter gebucht haben, stellt dieser Ihnen gegebenenfalls auch ein Garantieschreiben, in welchem er die Rückkehrwilligkeit des Reisenden bestätigt, aus.
Genaue und aktuelle Angaben erhalten Sie bei den zuständigen Botschaften der Mongolei.
Reisepass auf der Reise verloren gegangen? Was tun?
Ist Ihr Pass mit gültigem Visum verloren gegangen, so können Sie die Ausreise mit einem von der Botschaft bzw. einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs oder der Schweiz ausgestellten Reisedokument nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz, je nach Ihrem Herkunftsland, und unter Vorlage des Verlustprotokolls der zuständigen mongolischen Polizeidienststelle, vornehmen. Gut ist es, wenn Sie eine Kopie Ihres Passes vorlegen können. Andernfalls müssen Sie über die Botschaft vorerst Ihre Identität prüfen lassen. Mit diesem Ausreisedokument der entsprechenden Botschaft müssen Sie die Mongolei innerhalb von drei Tagen verlassen, egal wie lange Ihr ursprüngliches Visum noch gültig wäre.
*Alle Preisangabe auf meinen Internetseiten sind Richtwerte und ohne Gewähr
Reisen in die Mongolei:
Flüge in die Mongolei
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Mongolei – Reportagen aus dem Land der Mythen
Wie sich die nomadische Mongolei zu einem konsumorientierten Land verändert hat, in dem westliche Lebensart mehr zählen als die alten Tugenden. Und warum daran auch der Kult um Dschingis Khan nichts ändert.
»Wenn wir, ein ganzes Volk, in gemeinsamer Anstrengung und gemeinsamem Willen, zusammenkommen, so gibt es nichts auf der Welt, was wir nicht erreichen oder lernen könne.« (Süchbaatar)
… Der Blick durch die Tür ist jeden Tag derselbe. Egal wo ihr Ger in der Gobi gerade steht. Eine Gebirgskette, morgens saftig gelb und mittags, blass gelbbraun, am Abend herrlich rötlich und in der Nacht pechschwarz. Auf der weiten Wüstensteppe gibt es glühende Schicksale, deren Puls die Jahreszeiten und deren Herz die Menschen in den Gers sind. Sie singen, während der Wind über das Land streift, das Lied vom Leben. Mag sein, dass die Wüstensteppe für einen Fremden nur ein karg bewachsener Sandkasten ist, für den Nomaden ist es der Gesang der Düne, der sie glücklich macht.
Februar 2015 – ISBN: 978-3-7347-6312-0 – 120 Seiten – 24 s/w Fotos – 8,99 Euro
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