Visum für Russland – Einreisebestimmungen und Beantragung

Wissenswertes zu Russland: Einladung – Auslandskrankenversicherung – Visum – Zollerklärung – Rückkehreinwilligung – Migration Card

ReisepassNeu: Seit 1. Juli 2019 Visum-Erleichterung für die Russische Föderation für das Kaliningrader Gebiet. Ab dem 1. Oktober 2019 gilt diese Regelung auch für das Leningrader Gebiet (St. Petersburg).

Ob als Reisender, Backpacker, Flashpacker, Urlauber oder schlicht Weltenbummler, viele möchten sich ihren Traum erfüllen, einmal mit der Transsibirischen Eisenbahn reisen oder dem Schiff über die Wolga fahren, im Baikalsee baden, in Moskau auf dem Roten Platz stehen oder die Eremitage in St. Petersburg besichtigen. Bevor Sie nun Ihren Urlaub genießen können, gilt es einige Formalitäten zu erledigen. Für die Russische Föderation benötigt man als Ausländer ein Visum.

Russland Visum: Checkliste alle benötigten Dokumente

  • Gültiger Reisepass und oder Kinderpass (mindestens noch 6 Monate nach Reiseende und zwei freie Seiten), kein Personalausweis
  • Passbild (biometrisch im Format 3,5 x 4,5 cm)
  • Auslandskrankenversicherung
  • Garantierte Rückkehreinwilligung
  • Einladung aus Russland
  • Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters
  • Visumantrag (online oder per Post über einen Dienstleister)

eventuell noch benötigt:

  • notarielle Beglaubigungen (z. Bsp. als Elternteil allein mit Kind unterwegs, ihr Kind reist allein in Russland, Selbständig oder Freiberufler)

was ist noch wichtig bei der Einreise nach Russland:

  • Einreisekarten
  • Zollerklärung
  • Migration Card

Allgemeine Informationen und Hinweise zu Russland Visa

Viele Reisende fragen sich immer wieder, weshalb die Formalitäten zur Einreise in die Russische Föderation so umständlich gestaltet sind und weshalb einige Papiere im Original eingereicht werden müssen. Dazu hier ein paar Gedanken, welche hier nicht ausführlich erörtert werden sollen.

Russische „Bürokratie“ ist nicht mit deutscher oder europäischer „Bürokratie“ gleichzusetzen. In Russland hat dieser Begriff eine andere Bedeutung. Darauf soll hier nicht eingegangen werden.

Russland verschärfte seine Visaregeln:

„Seit dem 1. November 2010 sind für deutsche Staatsbürger aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit die Veränderungen des Beantragungsverfahrens von einigen Visaarten eingeführt.

Für die Beantragung von Visa für Privat- oder Touristenreise werden bei der Antragstellung Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat verlangt (Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung (im Original), Registrierung der eigenen Firma, Nachweis von Wohneigentum usw.) …“ (Zitat Botschaft der Russischen Föderation – 2010)

Russland hat mit dieser Anordnung lediglich so entschieden, wie Deutschland dies schon vor Jahren getan hat, denn russische Bürger müssen dasselbe nachweisen, wenn sie ein Visum für Deutschland beantragen. Die Wogen haben sich leider bis heute noch nicht geglättet.

Auslandskrankenversicherung

Russland Versicherungskarte

Russland Versicherungskarte

Alle Staatsbürger der Schengen Staaten müssen einen Krankenversicherungsnachweis in Form einer Auslandskrankenversicherung erbringen. Sie kontaktieren Ihre Versicherung und lassen sich eine durch Ihr Versicherungsunternehmen beglaubigte Kopie Ihrer Police, mit dem Zusatz: „gültig für die Staaten der Russischen Föderation“ geben. Das Ausstellungsdatum der Kopie muss mit dem Reisejahr übereinstimmen. Leider hat die russische Botschaft die Internetseite mit der Liste der anerkannten Versicherungen entfernt. Bisher sind immer ADAC- und Allianz-Privatkrankenversicherungen anerkannt worden. Ein paar Informationen gibt die Russische Botschaft hier.

Folgende Angabe müssen deutlich ersichtlich sein: Datum des Abschlusses der Versicherung, Nummer der Versicherung, Personalien des Versicherten und Versicherungsunternehmens, Gültigkeitsdauer (muss den gesamten Zeitraum der Reise abdecken), Liste der versicherten Leistungen (mindestens Krankenrücktransport, Überführung im Falle eines Todes), Deckungssumme über 30000 Euro, Gültigkeitsraum auf dem Gebiet der Russischen Föderation und Unterschrift des Versicherers.

Garantierte Rückkehreinwilligung

Sofern Sie in einem angestellten Arbeitsverhältnis stehen, genügt der Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen für ein Privat- oder Touristenvisum. Diese Belege können Sie in Form einer Verdienstbescheinigung oder der Urkunde über den Besitz von Wohneigentum tun. Diese Bescheinigungen sind im Original oder notariell beglaubigt einzureichen.

Studenten weisen ihre Rückkehrwilligkeit entweder durch ihren Studentenausweis, Immatrikulationsbescheinigung oder BAFöG-Bescheid nach.

Arbeitssuchende, Hausfrauen, -männer legen entweder einen aktuellen Kontoauszug (mindestens 1000 Euro Guthaben), eine Bescheinigung über den Bezug von Arbeitslosengeld oder Haushaltsgeld vor.

Bei Rentnern genügt der Rentner-Ausweis oder Rentenbescheid. Achten Sie als Rentner auf gesonderte Bedingungen bei der Auslandskrankenversicherung.

Sofern Sie eine Reise bei einem deutschen Reiseveranstalter (nur Touristenvisa zu entsprechender Bearbeitungsgebühr ohne Touristenvisum selbst circa 20 Euro) gebucht haben, stellt dieser Ihnen gegebenenfalls auch ein Garantieschreiben, in welchem er die Rückkehrwilligkeit des Reisenden bestätigt, aus.

Geschäftsvisum und Firmenangestellter

Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers im Original über das Beschäftigungsverhältnis (Position, persönliche Daten, monatliche Gehalt, Dienstreiseersuchen des Angestellten, Adresse des Arbeitgebers, der Firma) des Angestellten auf Firmenpapier.

Selbständig

Für Selbständige gilt, wer bei einem deutschen Reiseveranstalter bucht, lässt sich ein Garantieschreiben des Veranstalters zur Rückkehrwilligkeit ausstellen. Alternativ können sie diese auch durch einen aktuellen Kontoauszug (mindestens 2000 Euro Guthaben), Registrierung der eigenen Firma, Gewerbeanmeldung (im Original und einer einfachen Kopie oder notariell beglaubigt und einer einfachen Kopie), dem Nachweis über Wohneigentum, einem beglaubigtem Grundbuchauszug oder den aktuellen Steuerbescheid (kein Schreiben vom Steuerberater) nachweisen. Ein selbst aufgesetztes Schreiben zur Bekundung der Rückkehrwilligkeit allein genügt nicht.

Einladung aus Russland

Einladung Russland

Einladung Russland

Eine Voraussetzung für die Beantragung eines Visums ist eine offizielle Einladung aus Russland. Touristeneinladungen erhalten Sie von Reiseveranstaltern oder bei speziell dafür autorisierten Firmen (Adressen bei der Russischen Botschaft zu erfragen). Geschäftseinladungen können auch bei Reiseveranstaltern beantragt werden, allerdings unter der Bedingung, dass Sie die gesamte Reise dort buchen. Ansonsten läuft dieser Prozess über das Ministerium für Innere Angelegenheiten (russisch: МИНИСТЕРСТВО ВНУТРЕННИХ ДЕЛ РОССИЙСКОЙ ФЕДЕРАЦИИ). Er ist zeitaufwändig und damit kostspielig.

Preise für Touristen:

  • 7 Tage Touristeneinladung: ca. 25 Euro*
  • 14 Tage Touristeneinladung: ca. 30 Euro*
  • 30 Tage Touristeneinladung: ca. 35 Euro*

Unterlagen: Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters, der im Touristenregister Russlands eingetragen ist. Eine Buchungsbestätigung eines Hotels o. a. gilt nicht als Einladung.

Mit einem Touristenvisum können Sie auch bei Freunden und Bekannten übernachten.

Privateinladungen:

sind zwar kostenlos, aber dafür verschaffen Sie Ihnen unheimlich viel Zeit darüber nachzudenken, warum Sie keine Touristeneinladung bei einem Reiseveranstalter gekauft haben.

Die Einladung für die Einreise (russisch: Приглашение на въезд в Российскую Федерацию) ist von der einladenden Person aus Russland an der zuständigen Meldestelle des FMS (Ministerium für Innere Angelegenheiten, vormals OWIR) zu beantragen:

benötigte Unterlagen:

  • Vor- und Nachname laut Reisepass
  • Reisepasskopie des Reisenden
  • Geburtsdatum
  • Nationalität
  • Passnummer
  • Ausstellungsort, -datum, bzw. Ablaufdatum des Passes
  • Angabe in welcher Stadt man das Visum beantragen wird. (Erkundigen Sie sich vorher, welches Konsulat für Ihr Bundesland zuständig ist, siehe Visum weiter unten)
  • Genaues Ein- und Ausreisedatum

Wenn Sie dieses Papier aus Russland nun in den Händen halten, darf es nicht älter als zwei Monate zum Einreisetag sein. Es muss im Original bei der Botschaft eingereicht werden. In Russland selbst, führt sie Ihr erster Weg sofort zur zuständigen Meldestelle des FMS, der Ihre Einladung ausgestellt hat. Sie haben 72 Stunden Zeit.

Wichtiger Hinweis: Der Antragsteller der Einladung übernimmt die Verantwortung für den Reisenden für die gesamte Reise. Sollte der Antragsteller ein Reiseveranstalter sein, seien Sie deshalb so gut und buchen Sie gleich etwas mit, eine Übernachtung, ein paar Tickets etc., wenn das nicht schon Bedingung ist.

Kosten beim Kauf einer Privateinladung (z. Bsp. beim Visa-Service oder auch beim Reiseveranstalter)

  • 30 oder 90 Tage Privateinladung Visa-Service: ab 150 Euro*
  • 30 oder 90 Tage Privateinladung Reiseveranstalter: ab 50 Euro*

Hier können Sie Ihre Privateinladung auf Gültigkeit überprüfen: Internetseite des FMS

Geschäftseinladungen:

Sind Einladungen von russischen Firmen oder ausländischen Firmen, welche in Russland registriert sind. Diese Einladungen sind von der einladenden Firma beim FMS (Ministerium für Innere Angelegenheiten) oder russischen Außenministerium zu stellen.

benötigte Unterlagen:

  • Vor- und Nachname laut Reisepass
  • Reisepasskopie des Reisenden
  • Geburtsdatum
  • Nationalität
  • Passnummer
  • Ausstellungsort, -datum, bzw. Ablaufdatum des Passes
  • Angabe in welcher Stadt man das Visum beantragen wird. (Erkundigen Sie sich vorher, welches Konsulat für Ihr Bundesland zuständig ist, siehe Visum weiter unten)
  • Genaues Ein- und Ausreisedatum

Kosten:

  • 90 Tage Geschäftseinladung: ab 90 Euro*
  • 90 Tage Privateinladung Visa-Service: ab 300 Euro*

Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters

Für ein Touristenvisum muss eine Reisebestätigung eingereicht werden, für alle anderen Visaarten kann sie verlangt werden.

Ein solches Schreiben verlangt folgende Informationen und darf nicht handschriftlich eingereicht werden:

  • Nummer der Reisebestätigung
  • Art des beantragten Visums
  • Staatsangehörigkeit
  • Ein- und Ausreisedaten für Russland (achten Sie auf die Tage, z. Bsp. maximal 30 Tage bei einem Touristenvisum)
  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum und Geschlecht
  • Passnummer
  • Zweck der Reise (bitte nicht nur Tourismus eintragen lassen, etwas konkretisieren wie Autotourismus, Eisenbahntourismus, Jagdtourismus. Welchen Zweck verfolgen Sie mit einem Besuch in Russland)
  • Reiseziel(e) und Aufenthaltsort(e)
  • Adresse des Reiseveranstalters und seine Referenznummer im Tourismusverzeichnis der zugelassenen Reiseveranstalter in Russland

Dazu gehören Unterschrift des berechtigten Mitarbeiters des russischen Reiseveranstalters und sein Stempel. Das alles muss in einem vom Reiseveranstalter versiegelten Umschlag eingereicht werden.

Visumantrag – online oder per Post über einen Dienstleister

Russland Visum Visa

Russland – Visum

Sie haben alle Unterlagen (siehe Checkliste benötigte Dokumente ganz oben) zusammen, dann steht einem Visumantrag nichts mehr im Weg.

Vorab ein paar allgemeine Hinweise:

  • Es wird nur ein gültiges Visum in einen Pass eingetragen, sollte sich dort noch ein gültiges befinden, so wird dies geschlossen.
  • Das Visum sollte bei der geplanten Ausreise noch zwei Tage gültig sein. (Zugverspätungen, Flugverspätungen, notwendige Arztbesuche in Russland etc.)
  • Überprüfen Sie die Visa gleich nach Erhalt. Stimmen alle Angaben: Passnummer, Geburtstag, Name, die Daten für die Ein- bzw. Ausreise. So können Sie dies noch korrigieren lassen.
  • An den Grenzen werden keine Visa ausgestellt.
  • Ein Visum kann frühestens 6 Monate vor Reiseantritt beantragt werden. Sollte aber spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt beantragt werden.

DVD: Russland – entlang der Transsibirischen Eisenbahn

DVD Transsibirische Eisenbahn DIA-Film, Transsib

DVD Transsibirische Eisenbahn DIA-Film

ein Dia-, Ton- Vortrag (DVD Video) von Jan Balster

Eine ganz besondere und sehr weite Reise. Eine Tour durch acht Zeitzonen. Russland bis tief in den Osten nach Sibirien mit der Transsibirischen Eisenbahn. Entlang der klassischen Route der Transsib, von Moskau über das sibirische Irkutsk, dem Baikalsee, dem heiligen Meer der Russen nach Wladiwostok, fast 9300 Kilometer.

Inhalt: St. Petersburg, Moskau, Ekaterinburg, Irkutsk, Listwjanka und Baikal, Chabarowsk, Wladiwostok
Sehen Sie sich einige Bilder an und lassen Sie sich verführen.

DVD Spielzeit: 1:15 h, abspielbar mit allen handelsüblichen DVD-Playern, ab 4,99 Euro

DVD Download  |  DVD bestellen


Wo kann ich das Visum für Russland beantragen?

Achten Sie bitte darauf, dass Sie das Visa nur bei dem Konsulat beantragen können, das für Ihr Bundesland zuständig ist. www.russische-botschaft.de (deutsch)

Konsulate Russlands in Deutschland:

Botschaften in der Schweiz:

Botschaften in Österreich:

Terminvereinbarungen bei den Konsularvertretungen:

  • Berlin
  • Hamburg vergibt keine Termine, empfiehlt das Russische Visazentrum
  • Leipzig vergibt keine Termine, empfiehlt das Russische Visazentrum
  • Bonn
  • München
  • Frankfurt am Main

Visaantrag stellen

Sie haben alle benötigten Unterlagen (siehe ganz oben) zusammen, dann können Sie den Visumantrag ausfüllen. Dazu bietet die Russische Botschaft eine eigens eingerichtete Webseite. Beachten Sie bitte, dass dieser Antrag ein Sichtantrag ist, Ihr müsst einen Termin bei eurem zuständigen Konsulat vereinbaren und dort erscheinen. Der Pass mit Visum muss auch persönlich wieder abgeholt werden.

zum Visumantrag für deutsche Staatsbürger: Da die Bereichsführung in deutsch vorgenommen werden kann, bedarf es hier keiner näheren Erklärungen.

  • Passwort vergeben
  • einloggen
  • Visum auswählen
  • Visumvertragsnummer notieren
  • Visumantrag ausfüllen (Beachte bei Direktbeantragung unter Frage „Destination“ ist „Embassy of Russia in Germany“ anzugeben)
  • Visumantrag ausdrucken
  • Visumantrag unterschreiben
  • Passbild aufkleben
  • mit geforderten Dokumenten zur Botschaft

Visaantrag über Russisches Visazentrum stellen

  • Russisches Visazentrum für alle Konsulate in Deutschland
    • Russisches Visa-Zentrum in Berlin, Charlottenstrase 62, 1.OG, 10117 Berlin, Telefon: +49 (0)30 221 95 753, E-Mail: info.rusberlin@vfshelpline.com – Antragsabgabe Montag bis Freitag von 9:00 – 15:00 Uhr, Passabholung Montag bis Freitag von 15:00 – 17:00 Uhr
    • Russisches Visa-Zentrum in Bonn, Burgstrasse 54, 1.OG,  53177 Bonn, Telefon: +49 (0)228-28609520, E-Mail: info.rusbonn@vfshelpline.com
    • Russisches Visa-Zentrum in Frankfurt am Main, Schumannstrasse 27 EG,  60325 Frankfurt, Telefon: +49 069-20171836, E-Mail: info.rusfrankfurt@vfshelpline.com
    • Russisches Visa-Zentrum in Hamburg, Erdgeschoss, Kanalstrasse 14a , 22085 Hamburg, Telefon: +49 (0)40-34859088, E-Mail: info.rushamburg@vfshelpline.com
    • Russisches Visa-Zentrum in Leipzig, Lutzowstrasse 11, 3.OG,  04155 Leipzig, Telefon: +49 (0)341-25077069, E-Mail: info.leipzig@vfshelpline.com
    • Russisches Visa-Zentrum in München, Unsöldstrasse 2 EG,  80538 München, Telefon: +49 (0) 89-12189214, E-Mail: info.rusmunich@vfshelpline.com
  • Österreich: Russisches Visazentrum in Wien, 1030 Wien, Neulinggasse 29, 2. Stock, Telefon: E-Mail: +43-720228426, E-Mail: info.rusvienna@vfshelpline.com  – Antragsabgabe Montag bis Freitag von 9:00 – 15:00 Uhr, Passabholung Montag bis Freitag von 15:00 – 17:00 Uhr
  • Österreich: Russisches Visazentrum in Salzburg, 5020 Salzburg, Eberhard Fuggerstrasse 2a, 3. Stock, Telefon: E-Mail: +43-720228426, E-Mail: info.russalzburg@vfshelpline.com – Antragsabgabe Montag bis Freitag von 8:00 – 13:00 Uhr, Passabholung Montag bis Freitag von 14:00 – 16:00 Uhr
  • Russisches Visazentrum der Schweiz in Bern, Bolligenstrasse 54, 3006 Bern,  Telefon: +41 31 5281106, E-Mail: info.russiabern@vfshelpline.com – Antragsabgabe Montag bis Freitag von 8:30 – 15:00 Uhr, Passabholung Montag bis Freitag von 15:00 – 17:00 Uhr
  • Russisches Visazentrum der Schweiz in Genf, Charles-Giron 1, 1203 Genf, Telefon: +41 22 5187055., E-Mail: info.russiagene va@vfshelpline.com – Antragsabgabe Montag bis Freitag von 8:30 – 15:00 Uhr, Passabholung Montag bis Freitag von 15:00 – 17:00 Uhr

Bei beiden Wegen handelt es sich um die autorisierten Stellen zur Beantragung für ein russisches Visum, alle anderen Firmen und oder Reisebüros müssen ebenso über diese beiden Wege gehen. Hierbei entstehen zusätzliche Kosten über Ihr Visum hinaus in Form von Bearbeitungsgebühren.

Wie lange dauert es, ein Visum zu erhalten?

Die normale Bearbeitungszeit bei den Russischen Botschaften liegt zwischen 10 und 30 Werktagen. Für besonders eilige Menschen kann der Bearbeitungsprozess gegen eine entsprechende Gebühr beschleunigt werden. Aus diesen genannten Gründen sollten Sie mit der Beantragung mindestens 8 Wochen vor Reiseantritt beginnen.

Genauere Auskünfte gibt die Russische Botschaft.

Welches Visum benötige ich?

Vor Ihrer Beantragung müssen Sie sich für eine Visumart entscheiden:

  • Touristenvisum: gilt für Tourismusreisen. Dieses Visum wird für höchstens 30 Tage ausgestellt. Seit 20. November 2017 kann eine zeitlich befristete Aufenthaltsgenehmigung auch für Reisende von bis vier Monaten beantragt werden. (siehe Visum für zeitlich begrenzten Wohnsitz)
  • Privatvisum: Dieses Visum ist für den privaten Austausch mit russischen Privatpersonen (müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Russischen Föderation haben) gedacht. Dieses Visum kann auch ausgestellt werden, sofern der Reisende ein längeres Visum als 30 Tage benötigt. Dieses Visum wird für höchstens 90 Tage ausgestellt. In jedem Fall ist eine Einladung einer russischen Privatperson notwendig. Diese Visa können auch über ein Visaservice oder Reisebüro gebucht werden. (Die Beschaffungsgebühr liegt zwischen 70 und 100 Euro, ohne Visum und Einladung etc.)
  • Geschäftsvisum: gilt zu Geschäftszwecken, ausschließlich zu kommerziellen Tätigkeiten.
  • Studienvisum: gilt für Studenten, welche in Russland studieren möchten.
  • Arbeitsvisum:  gilt für Menschen, welche in Russland einer Arbeit nachgehen möchten.
  • Humanitäres Visum: gilt für Aufenthalte, welche mit einem Kulturaustausch (z. Bsp. Sportveranstaltungen oder Veranstaltungen mit wissenschaftlichem, technischem, sozialpolitischem, religiösem oder humanitärem Hintergrund) verbunden sind.
  • Visum für zeitlich begrenzten Wohnsitz: gilt für Aufenthalte von bis zu vier Monaten in Russland. Gewährt wird eine Ein- und Ausreise während dieses Zeitraumes. Diese neue Visum-Art verlängert die Aufenthaltsdauer eins gültigen Visum um die Dauer der Zulassung. Eine Zulassung (befristete Aufenthaltsgenehmigung) wird je nach Kontingent durch das russische Innenministerium vergeben. Es kann auch von Reisenden beantragt werden und berechtigt zu einem zeitlich begrenzten Wohnsitz (z. Bsp. eine Wohnung anmieten etc.) Die gesetzliche Grundlage finden Sie auf den Seiten des russischen Innenministeriums unter: Bundesgesetz vom 7. Juni 2017 №111-ФЗ und vom 20. November 2017 № 1400. Alle allgemeinen Ausführungen können Sie hier – Министерство Внутренних Дел Российской Федерации – einsehen.

Hinweis: Das zweifache Touristenvisum wird nur dann ausgestellt, wenn eine Reise auch einem touristischen Zweck dient und ein Besuch in ein an Russland angrenzendes Land beabsichtigt ist.

Was ist ein e-Visum? – das besondere vereinfachte Visum (electronic-Visum)

Für bestimmte Regionen und oder Städte (zur Zeit: Kaliningrader Gebiet, Leningrader Gebiet und Ferner Osten) werden vereinfachte e-Visa (Geschäfts-e-Visum, Touristen e-Visum, Humanitäres-e-Visum) erteilt. Alle anderen Visumarten benötigen ein reguläres Visum. Das e-Visum ist kostenfrei.

Gültigkeit: 30 Tage, 8 tage Aufenthalt innerhalb der Gültigkeitsdauer, einmalige Ein- und Ausreise. Das e-Visum darf nicht als Transitvisum genutzt werden.

Beantragung: mindestens 4 Tage, frühestens 20 Tage vor Reiseantritt

Formalitäten: Visumantrag für entsprechende Region ausfüllen, digitales, biometrisches Passbild (JPG-Format) hochladen. Es sind keine Einladungen oder Bestätigungen erforderlich.

Bearbeitungszeit: 3 bis 4 Tage

Die Visumbestätigung erhalten Sie per E-Mail. Diese Bestätigung ist auszudrucken und an der Grenze vorzulegen. Zusätzlich benötigen Sie einen gültigen Reisepass mit noch sechs Monate Gültigkeit und ausreichend Platz für Ein- und Ausreise-Stempel.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Russischen Botschaft.

Transitvisum für Russland

Ein Transitvisum für 72 Stunden wird zur Durchreise durch die Russische Föderation ausgestellt. Ein solches Visum ist nicht notwendig, wenn Sie Russland mit einem Linienflugzeug überfliegen, sich im internationalen Transitbereich des Flughafens aufhalten, um z.Bsp. einen Anschlussflug zu erreichen. Es ist allerdings erforderlich, wenn Sie für den Anschlussflug den Flughafen wechseln müssen. Der Flughafenwechsel muss touristisch von zertifizierten russischen Reisebüros organisiert werden. Wenn Sie den Flughafenwechsel privat organisieren möchten, so brauchen Sie ein Touristenvisum, für Hin- und Rückflug ist ein zweifaches Touristenvisum notwendig.

Ein Transitvisum für 10 Tage kann auch für Zubringerzüge (z. Bsp. zur Weiterfahrt mit dem Kasachstan-Express) oder für die Durchreise mit der Transsibirischen Eisenbahn ausgestellt werden. Haben Sie solch ein Visum im Pass, so dürfen Sie streng genommen, den Zug auf Ihrer Reise durch Russland nicht verlassen.

Was kostet ein Visum?

Es ist unmöglich alle Kostenmöglichkeit auszuwerten und hier abzubilden. Diese ändern sich häufig. Dies ist insbesondere der Fall, sobald sich die Gebühren (meist nach oben) für russische Bürger zur Einreise in die EU ändern.

Deshalb hier eine Übersicht zu den Kosten durch Beschaffungsdienste (Visum und Bearbeitungsgebühr in Euro)*:

ab 15 Tagen

7 – 14 Tage

2 – 6 Tage

am nächsten Arbeitstag

innerhalb 3 Stunden

einmaliges Geschäfts-, Privat-, Transitvisum 40 65 90 130 155
zweimaliges Geschäfts-, Transitvisum 80 110 130 160 205
Einreisevisum 55 70 85 105 130
Touristenvisum 35 45 60 100 120
zweimalige Einreise Touristenvisum 65 75 100 130 155
Visum, Aufenthalt bis 3 Monate 100 110 145 180 200
Visum, Aufenthalt bis 6 Monate 140 155 170 200 215
Jahresvisum 255 270 290 300 340

Genauere Auskünfte gibt die Russische Botschaft.

Entscheidungshilfe: Vorteile und Nachteile der der Selbstbeschaffung gegenüber der Einholung über ein Reisebüro oder Visa-Dienst

Derer Vor- und Nachteile gibt es viele, welche einen eigenen Artikel füllen. Bringen würde dies allerdings wenig. Deshalb gibt es hier meine Entscheidungshilfe aufgrund der Vor- und Nachteile.

Reise ich mit meiner Familie, so lasse ich alles durch ein Reisebüro (im meinem Fall Knop Reisen in Bremen) beschaffen. Sofern ich allein unterwegs bin, so nutze ich das russische Visazentrum.

Vorteile der Selbstbeschaffung:

  • Kostengünstig

Nachteile des Selbstbeschaffung:

  • alle Unterlagen müssen selbst beschafft werden
  • persönliches Erscheinen notwendig
  • zeitaufwändig
  • Anreisekosten zum Konsulat
  • lange Wartezeiten
  • keine Beratung, lediglich Hilfestellung beim russischen Visazentrum

Vorteile der Beschaffung durch ein Reisebüro oder Beschaffungsdienst:

  • weniger zeitaufwändig
  • nicht alle Unterlagen müssen selbst beschafft werden (meist ist Visum, Einladung und Rückkehrwilligkeit inklusive)
  • stressfrei
  • Abwicklung über Post oder Kurierdienste, keine Reisekosten zu den Botschaften bzw. Konsulaten
  • oft professionelle Beratung

Nachteile der Beschaffung durch ein Reisebüro oder Beschaffungsdienst:

  • extra Bearbeitungsgebühren, je nach Aufwand des Dienstes (nur Visum oder und Einladung etc.). Die Gebühren sollten zwischen 40 bis 360 Euro* liegen. Alles andere ist zu billig oder zu teuer oder es fehlt irgendeine Leistung (siehe Was kostet ein Visum).

Reisen auf die Krim

Wer auf die Krim reisen möchte, benötigt ein russisches Visum. Zu Fragen für kurzfristige Aufenthalte, Zwischenstopps etc. stehen Ihnen die Botschaften auch telefonisch zur Verfügung.

Reisen ins Kaliningrader Gebiet

Seit 1. Juli 2019 gibt es für Reisende in den Oblast Kaliningrad (russ. КАЛИНИНГРАДСКАЯ ОБЛАСТЬ) Erleichterungen. Das Visum (e-Visum) muss nicht mehr bei den Botschaften, Konsulaten, Visa-Zentren oder Visa-Agenturen beantragt werden. Wer sein Visum über das Online-Portal des Russischen Außenministeriums beantragt erhält dies sogar kostenfrei.

Mit einem e-Visum dürfen Sie nur bestimmte Grenzkontrollpunkte passieren.

Wer das Kaliningrader Gebiet nur zur Durchreise ins Mutterland nutzt, benötigt weiterhin ein reguläres russisches Visum.

Weitere Informationen finden Sie bei der Russischen Botschaft.

Reisen ins Leningrader Gebiet

Seit 1. Oktober 2019 gibt es für Reisende in den Oblast Leningrad und St. Petersburg (russ. САНКТ-ПЕТЕРБУРГ И ЛЕНИНГРАДСКАЯ ОБЛАСТЬ) Erleichterungen. Das Visum (e-Visum) muss weder bei den Botschaften, Konsulaten, Visa-Zentren noch bei Visa-Agenturen beantragt werden. Wer sein Visum über das Online-Portal des Russischen Außenministeriums beantragt erhält dies sogar kostenfrei.

Mit einem e-Visum dürfen Sie nur bestimmte Grenzkontrollpunkte passieren. Zur Zeit wird bei Anreise mit der Eisenbahn kein e-Visum erteilt.

Reisen in den Fernen Osten

Seit 8. Oktober 2017 gibt es für Reisende in den Fernen Osten (u. a. die Städte Wladiwostok, Chabarowsk, russ. ДАЛЬНИЙ ВОСТОК) Erleichterungen. Das Visum (e-Visum) muss nicht mehr bei den Botschaften, Konsulaten, Visa-Zentren oder Visa-Agenturen beantragt werden. Wer sein Visum über das Online-Portal des Russischen Außenministeriums beantragt erhält dies sogar kostenfrei.

Mit einem e-Visum dürfen Sie nur bestimmte Grenzkontrollpunkte passieren.

Visafreie Zonen

Ein Visum ist nicht notwendig, wenn Sie Russland mit einem Linienflugzeug überfliegen, sich im internationalen Transitbereich für maximal 24 Stunden des Flughafens, ohne ihn zu wechseln, aufhalten, um z. Bsp. einen Anschlussflug zu erreichen.

Gleiches gilt für Passagiere auf Fährschiffen und Kreuzfahrtschiffen. Sie dürfen für bis zu 72 Stunden visumfrei einreisen, dazu dürfen Sie sich auf dem Gebiet des Anlegehafens frei bewegen. Für die anzugebenden Personalien ist die Reederei zuständig. Sind Ausflüge nach Petersburg geplant, so sind Gruppenvisa möglich, mit einem solchen Visum dürfen Sie sich nur innerhalb der geführten Gruppe bewegen, andernfalls ist mindestens ein Touristenvisum nötig.

Reisen mit Kind

Notarielle Beglaubigungen sind notwendig, wenn Sie als Elternteil allein mit Kind reisen, ihr Kind allein in Russland unterwegs ist, Sie Selbständig oder Freiberufler sind.

Wenn Ihr Kind ohne Eltern (mit Begleitperson) oder mit einem Eltern nach Russland reist, müssen Sie als Eltern beim deutschen Notar eine Erklärung verfassen lassen, dass Sie einverstanden sind, dass Ihr Kind Deutschland für einen bestimmten Zeitraum verlässt. Die Begleitperson, ob fremd oder Elternteil, muss mit Personalien aufgeführt sein.

Kindereinträge in Ihrem Reisepass sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Freiberufler und Selbständige benötigen eine notarielle Beglaubigung der Gewerbeanmeldung, von Wohneigentum o. a. zur Bestätigung der Rückkehrwilligkeit nach Deutschland.

Hinweis: Lassen Sie sich zwei Originale oder eine zusätzliche beglaubigte Kopie des Originals ausstellen, da Sie das Original bei der Botschaft einreichen müssen. 

Einreisekarten – Anmeldepflicht, Registrierungspflicht nach Einreise

Einreisekarte Russland

Einreisekarte Russland

Für ausländische Bürger besteht eine Anmeldepflicht nach der Einreise, wenn der Aufenthalt in einer einzelnen Stadt sieben Tage überschreitet.

An- und Abmeldung: Der Reisende muss sich in Begleitung seines Gastgebers innerhalb von 7 Werktagen in einem lokalen Büro des Migrationsdienst (FMS) oder auf einem Postamt anmelden. In kleineren Orten kann es sein, dass die Postämter noch nichts von ihrer neuen Funktion wissen. In diesem Fall etwas hartnäckig sein. Ihr Gastgeber, der so wieso mit vor Ort sein muss, weiß, was zu tun ist.

Die zuständige Behörde ist die Migrationsbehörde (UWM) des Innenministeriums.

Das Formular (russisch: Уведомление о прибытии иностранного гражданина) besteht aus zwei Teilen. Der eine Teil wird der Behörde oder der Post ausgehändigt, der andere verbleibt beim Reisenden und muss von ihm bis zur Ausreise oder Abmeldung mitgeführt werden. Die Abmeldung muss vom Gastgeber innerhalb von 24 Stunden beim FMS oder Postamt angezeigt werden. Formularcenter der FMS, das Formular selbst gibt es hier.

Gesetzestext zur Registrierung von Migranten etc. „О миграционном учете иностранных граждан и лиц без гражданства в Российской Федерации“ (проект N 275914-4)

Für Touristenvisa gilt theoretisch, dass die Anmeldung an jedem Ort erfolgen muss, wo sich der Reisende länger als 7 Tage aufhält. Hier übernehmen die Hotels, Ferienanlagen oder Einrichtungen die Formalitäten kostenlos.

Für Privatvisa gilt ähnliches wie bei den Touristenvisa, wenn über einen Reiseveranstalter oder Visa-Dienst (hier extra vereinbaren) gebucht wurde. In der Regel fallen hier 2 bis 5 Euro für den Verwaltungsdienst an.

Welche Dokumente sind zur Anmeldung notwendig:

  • Kopie des Reisepasses
  • Kopie der Migrationskarte
  • Zwei ausgefüllte Formulare (siehe obig)

mögliche Folgen der Nichtanmeldung:

  • Geldstrafen für ausländische Privatpersonen zwischen 2000 und 8000 Rubel
  • Geldstrafen für den Gastgeber zwischen 2000 und 5000 Rubel
  • Einreiseverweigerung für bis zu 5 Jahren in die Russische Föderation

Hinweis: Wer als Tourist unterwegs ist, sollte ein Dokument bei sich tragen, welches belegt, dass er weniger als 7 Tagen an einem Ort verweilt (z. Bsp. Zugticket)

Zollerklärung

Zolldeklaration Russland (Vorderseite)

Zolldeklaration Russland (Vorderseite)

Mit dem abgebildeten Beispiel (Einreisedeklaration) sollte es keine Probleme geben.

Vorderseite der Zollerklärung:

Es ist lediglich darauf zu achten, das man die Kreuze richtig setzt:

ganz oben drei Felder: Einreise – Ausreise – Transit.

1. 1. Zeile: Name, Vorname, zweiter Vorname (wenn im Pass eingetragen),

2. Zeile: Heimatland, Nationalität, Passnummer,

3. Zeile: Land woher Sie kommen, Wohin Sie reisen,

4. Zeile: Anzahl der Kinder

2. Gepäckstücke mit Handgepäck

3.1. Devisen, Schmuck, technische Geräte (auch Telefone, z.Z. sind zwei mobile Telefone und ein Laptop zollfrei), Musikinstrumente.

Was Sie hier eintragen müssen Sie auch wieder mit aus dem Land nehmen, d.h. wenn Ihnen der Fotoapparat gestohlen wird, so müssen Sie eine Anzeige bei der Polizei vorweisen, sonst gehen die Zöllner davon aus, sie haben ihn verkauft und somit müssen Sie ihn verzollen.

3.2. bis 3.12. ist mit nein anzukreuzen.

Zolldeklaration Russland (Rückseite)

Zolldeklaration Russland (Rückseite)

Rückseite der Zollerklärung:

4.1. ist zu streichen

4.2. Datum und Unterschrift

Wie für die meisten Länder gilt das Übliche: keine Antiquitäten vor 1945, keine Ikonen, Drogen, Waffen, Kunst. Bei den Devisen ist darauf zu achten, dass man weniger ausführt, als man eingeführt hat. Die Verzollungsfreigrenze liegt derzeit bei 10.000 US-Dollar.

Ganz wichtig: lassen Sie sich diese Erklärung unbedingt abstempeln, bei der Ausreise ist das abgestempelte Exemplar unbedingt vorzuweisen. Wenn Sie kein Exemplar bei der Ausreise besitzen, müssen Sie alle Devisen in Rubel tauschen oder abgeben, wenn die Zöllner es verlangen. Wenn Sie in die Mongolei einreisen, ist das vertretbar, da sie Rubel in Ulan Bator in Tugrig tauschen können. In allen anderen Ländern ist das Geld so gut wie wertlos. 

Migration Card

Migration Karte Russland

Migration Karte Russland

Seit dem 1. Januar 2003 gibt es eine Migrationskarte. Beide Teile A und B sind auszufüllen, wobei A gleich bei der Einreise abgetrennt und einbehalten wird. Teil B verbleibt im Pass und wird bei der Ausreise eingezogen. Ohne die Karte haben Sie in Russland, gültig seit dem 1.Januar 2004, eine Straftat begangen.

Reisepass auf der Reise verloren gegangen? Was tun?

Ist Ihr Pass mit gültigem Visum verloren gegangen, so können Sie die Ausreise mit einem von der Botschaft bzw. einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs oder der Schweiz ausgestellten Reisedokument nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz, je nach Ihrem Herkunftsland, und unter Vorlage des Verlustprotokolls der zuständigen russischen Polizeidienststelle, vornehmen. Gut ist es, wenn Sie eine Kopie Ihres Passes vorlegen können. Andernfalls müssen Sie über die Botschaft vorerst Ihre Identität prüfen lassen. Mit diesem Ausreisedokument der entsprechenden Botschaft müssen Sie Russland innerhalb von drei Tagen verlassen, egal wie lange Ihr ursprüngliches Visum noch gültig wäre.

 

*Alle Preisangabe auf meinen Internetseiten sind Richtwerte und ohne Gewähr

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Sibirien – Reportagen aus Russland, dem Land der Sagen

Sibirien - Reportagen aus Russland, dem Land der Sagen

Sibirien – Reportagen aus Russland, dem Land der Sagen

Ab nach Sibirien, da ist es kalt: undurchdringlicher Urwald, eintönige Tundra, Dauerfrostböden, der Kältepol. Klischees über Klischees, Legenden und Sagen durchziehen unser Wissen, nähren unsere Ahnung. Doch Sibirien heißt, wenn man es aus der Sprache der alten Nomadenvölker übersetzt, nichts weiter als schlafende Erde.

Wagen wir den Weg, benutzen wir die Schneise, welche uns die Transsibirischen Eisenbahn nach Osten vorgibt, bis in den letzten Winkel. Begleiten wir Eisenbahner der Fernostbahn, stoßen wir zu den Wölfen im Baikal-Lena-Naturreservat vor und tauchen ein in die Religion des Lamaismus im Kloster Ivolginsk.

November 2013 – ISBN: 978-3-7322-8689-8 – 120 Seiten – 41 s/w Fotos – 9,99 Euro

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13 thoughts on “Visum für Russland – Einreisebestimmungen und Beantragung”

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